Regulatorischer Auftrag

regulatorischer auftrag550 Reglement R SRO-SVV Kommentar R SRO-SVV KPS Anhang KPS RBA Anhang RBA Ausbildungs- und Schulungskonzept

 

Reglement SRO-SVV

Das Reglement zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (R SRO-SVV) bildet die umfassende, materielle Grundlage für die Aufsichtstätigkeit der SRO-SVV. 

Das R SRO-SVV konkretisiert die Sorgfaltspflichten nach dem 2. Kapitel des GwG. Das Zusammenspiel zwischen der GwV-FINMA und dem R SRO-SVV regelt Art. 42 GwV-FINMA. Als anerkannter Mindeststandard nach Art. 17 GwG, Art. 42 GwV-FINMA findet das R SRO-SVV auf alle Versicherungseinrichtungen und damit auch auf Nichtmitglieder, die im relevanten Aufsichtsbereich tätig sind, Anwendung.

Die aktuell geltende Fassung wurde in der Urabstimmung vom 25. Oktober 2022 verabschiedet und am 27. Oktober 2022 von der FINMA genehmigt. Es ist seit 1. Januar 2023 in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie unter «Publikationen / Mitteilungen»

pdfReglement SRO-SVV (ab 1.1.2023)

 

Kommentar zum R SRO-SVV

Eine praxisbezogene Auslegungshilfe stellt der Kommentar zum R SRO-SVV dar. Er wird durch die Fachstelle der SRO-SVV erarbeitet und durch den Vorstand abgenommen. Die letzte Version datiert auf Dezember 2019. Auch hier wird im Nachgang zur laufenden GwG-Revision ein Update erfolgen. Punktuelle Anpassungen in der Aufsichtspraxis teilt die SRO-SVV direkt mit ihren Mitgliedern. Künftig wird eine Auswahl der wichtigsten Mitteilungen auf der Website publiziert werden.

Hier geht's zum interaktiven Kommentar SRO-SVV

Hinweis: Der interaktive Kommentar wird derzeit überarbeitet (Aktualisierungen aufgrund der per 1.1.2023 in Kraft getretenen Änderungen im Reglement SRO-SVV). Die neue Fassung des Kommentars zu den zentralen Änderungen steht vorübergehend hier zur Verfügung:

 

Kontroll-, Prüf- und Sanktionsreglement (KPS)

Gestützt auf Art. 10 Abs. 1 der Statuten erlässt der Vorstand ein Kontroll-, Prüf- und Sanktionsreglement (KPS). Das von der FINMA genehmigte Reglement regelt im Detail die Anordnung und Durchführung aller Kontroll-, Prüf-, Berichts- und Sanktionsverfahren der SRO-SVV gegenüber ihren Mitgliedern. Dabei beschreibt es auch die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der involvierten Personen und Stellen. Die derzeit gültige Version trat am 1. Januar 2017 in Kraft. Die drei Anhänge zum KPS enthalten die Textvorlagen für die jährliche interne Jahresberichterstattung der Mitgliedsgesellschaften an die SRO-SVV (Anhang I) und den Prüfbericht (Anhang II) sowie das Prüfprogramm für deren externe Revision (Anhang III), die je nach Risikoklasse des Mitglieds im 12- oder 24-Monatsrhythmus durchzuführen ist.

pdfKontroll-, Prüf und Sanktionsreglement der SRO-SVV (ab 1.1.2017)

docxAnhang I: Jahresbericht der FI-internen Geldwäscherei-Fachstelle an die SRO-SVV für das Berichtsjahr 2022

xlsxAnhang I: Jahresbericht der FI-internen Geldwäscherei-Fachstelle an die SRO-SVV für das Berichtsjahr 2023

docxAnhang II: Prüfbericht der externen Prüfgesellschaft

docxAnhang III: Prüfprogramm SRO-SVV (Revisionsperiode 2021/2022 resp. 2022)

xlsxAnhang III: Prüfprogramm SRO-SVV (Revisionsperiode 2023) *

* Im Anhang III (2023) wurde versehentlich Punkt 8.11 nicht gestrichen, weshalb das am 08.03.2024 im Formular nachgeholt wurde.

 

Risikobasiertes Aufsichtskonzept (RBA)

Das Risikobasierte Aufsichtskonzept (RBA) (in Kraft seit 1. Januar 2020, Stand der gültigen Version: 25. Oktober 2021) bildet das zentrale Werkzeug für die individuelle Bewertung und Beherrschung der Geldwäschereirisiken jeder Mitgliedsgesellschaft. Innerhalb der durch die FATF international anerkannten Tiefrisikokategorie, in der die Mitglieder der SRO-SVV tätig sind, ermöglicht das RBA eine feingranularische Abstufung. Diese berücksichtigt sowohl inhärente Risiken, die sich aus dem Tätigkeitsprofil des Mitglieds ergeben (z.B. Anzahl der Verträge in beiden Aufsichtsbereichen, geographische Präsenz des Unternehmens wie auch Domizil der Vertragspartner) als auch kohärente Risiken, welche die im Unternehmen gelebte Compliance bewerten. Daraus leitet sich ein mehrstufiger Prozess zur Risikokategorisierung ab, der in einer Entscheidung über den Aufsichtszyklus und dessen Intensität mündet. Das RBA wird durch den Vorstand erlassen und regelmässig auf seine Aktualität geprüft. Dies gilt auch für seinen Anhang «Methode der Risikoeinstufung der Länder und Informationsquellen» mit Stand Dezember 2018, welcher weiterführende Hinweise zum Umgang mit Länderrisiken enthält.

pdfRisikobasiertes Aufsichtskonzept der SRO-SVV (ab 1.1.2020 - Version 25.10.2021)

pdfAnhang zum risikobasierten Aufsichtskonzept der SRO-SVV (ab 1.1.2020)

 

Ausbildungs- und Schulungskonzept

Die SRO-SVV verzichtet bewusst darauf, eigene Schulungen im Bereich Geldwäscherei- und Terrorismusbekämpfung anzubieten. Ihre Mitglieder sind ausnahmslos prudentiell durch die FINMA oder die zuständigen kantonalen Behörden beaufsichtigte Versicherungsgesellschaften, welche die Ausbildung ihrer Mitarbeiter und externen Partner eigenverantwortlich sicherstellen. Die SRO-SVV beschränkt sich in ihrem durch den Vorstand verabschiedeten Ausbildungs- und Schulungskonzept darauf, die Leitlinien vorzugeben und prüft deren Einhaltung im Rahmen der jährlichen Berichterstattung.

pdfAusbildungs- und Schulungskonzept der SRO-SVV