Der Vorstand
Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ der SRO-SVV. Er beschliesst über alle Angelegenheiten, die nicht von Gesetzes wegen oder durch die Statuten der Vereinsversammlung oder anderen Organen vorbehalten oder übertragen sind (Art. 10 der Statuten). Dies umfasst den Erlass aller Reglemente und internen Dokumente mit Ausnahme der Statuten und des R SRO-SVV. Der Vorstand entscheidet weiterhin über die Besetzung der Geschäftsstelle, der PUS und der Fachstellenleitung. Als oberstes Kontrollorgan entscheidet er über alle Belange der GwG-Aufsicht, namentlich die Anordnung vertiefter Prüfungen, die Abnahme der Prüfberichte mit Einteilung in die Risikoklassen gemäss dem Risikobasierten Aufsichtskonzept (RBA), die Einleitung oder den Abschluss von Sanktionsverfahren und die Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes bei ihren Mitgliedern (Art. 11a Abs. 2 der Statuten).
Der Vorstand setzt sich paritätisch aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen drei während ihrer Gremienzugehörigkeit keine Funktion bei einer Mitgliedsgesellschaft oder beim SVV einnehmen dürfen («unabhängige Vorstandsmitglieder») und drei Vertreter von Mitgliedsgesellschaften. Für ihre Arbeit allgemein und die Beschlussfassung im Besonderen gelten strikte Unabhängigkeits- und Ausstandsregeln (Art. 11a der Statuten). Als Gewährspersonen und ausgewiesene Experten bieten sie in fachlicher und persönlicher Hinsicht Gewähr für eine einwandfreie Erfüllung ihres Amts (Art. 9 der Statuten).