Die Prüf- und Untersuchungsstelle PUS
Die unabhängige Prüf- und Untersuchungsstelle (PUS) ist zuständig für die Berichterstattung der Mitglieder und ihrer externen Revisionsstellen. Sie schafft damit die Grundlage für eine risikoadäquate Einstufung und individuelle Überwachung der Mitgliedsgesellschaften. Die PUS rapportiert regelmässig und nach Bedarf detailliert an den Vorstand und unterbreitet ihm Vorschläge zum Prüfzyklus, zur Risikokategorie und zu allfälligen Auflagen. Der Vorstand kann die PUS bei Anhaltspunkten auf eine Verletzung des Geldwäschereigesetzes (GwG) oder des Reglements der SRO-SVV (R SRO-SVV) mit gezielten Sachverhaltsabklärungen und Untersuchungshandlungen ausserhalb oder im Rahmen eines Sanktionsverfahrens beauftragen (Art. 11 c der Statuten).
Die PUS besteht derzeit aus fünf Personen mit langjähriger Expertise im Bereich Geldwäschereiprävention und Compliance im Versicherungssektor, die Gewähr für eine zuverlässige Aufsicht bieten. Alle PUS-Mitglieder sind unabhängig von den Mitgliedsgesellschaften, SVV- sowie anderen SRO-Gremien (Rz. 25 ff. OGR).