Die Fachstelle Geldwäscherei
Die Fachstelle Geldwäscherei ist ein mit Vertretern aus den Mitgliedsgesellschaften besetztes Milizorgan (Art. 13 der Statuten). Seine Mitglieder sind im Regelfall die Verantwortlichen der gesellschaftsinternen Geldwäschereifachstellen oder in diesem Bereich tätige, erfahrene Compliancemitarbeiter. Die Fachstelle als Expertengremium berät den Vorstand und bringt ihr Branchen-Know-How bei der Vorbereitung von regulatorischen Anpassungen ein. Zu ihren Aufgaben zählt auch die Erarbeitung des Kommentars zum R SRO-SVV als wichtige praxisbezogene Auslegungshilfe. Der Leiter der Fachstelle nimmt an den Vorstandssitzungen teil (zu Ausnahmen bzgl. vertraulicher Traktanden vgl. Art. 13 Abs. 2 der Statuten) und gewährleistet den Wissenstransfer zwischen beiden Gremien. Alle Mitglieder der SRO-SVV sind für ein möglichst umfassendes Spiegelbild der beaufsichtigten Branche aufgerufen, einen Vertreter in die Fachstelle zu entsenden.